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  • · Fachbeitrag · Gewerbesteuer

    BFH: Sponsoringeinnahmen und Sportförderung bilden einheitlichen Gewerbebetrieb

    | Steht eine sportliche Betätigung mit ihrer gewerblichen Vermarktung im Rahmen von Sponsorenverträgen in einem untrennbaren Zusammenhang, bilden beide Tätigkeiten einen einheitlichen steuerpflichtigen Gewerbebetrieb. Das hat der BFH klargestellt. |

     

    Um diesen Fall ging es beim BFH

    Im konkreten Fall ging es um einen Sportler, der nur seinen Gewinn aus Sponsorenverträgen in der Steuererklärung als gewerbliche Einkünfte deklariert hatte. Zahlungen von der Stiftung Deutsche Sporthilfe hatte er dagegen den sonstigen Einkünften zugeordnet und ihnen pauschale Werbungskosten in gleicher Höhe gegenübergestellt.

     

    Die Entscheidung des BFH und ihre Begründung

    Diese ‒ für den Sportler steuergünstige ‒ Zuordnung lehnte der BFH ab. Die berufsmäßig ausgeübte sportliche Betätigung und deren gewerbliche Vermarktung im Rahmen von Sponsorenverträgen war eine einheitliche Tätigkeit und die damit zusammenhängenden Einnahmen dementsprechend allesamt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Es gab einen untrennbaren Sachzusammenhang zwischen den beiden Tätigkeiten (BFH, Urteil vom 15.12.2021, Az. X R 19/19, Abruf-Nr. 231151).