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  • 03.02.2016 · Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit

    Übungsleiterfreibetrag für Einsatzleiter im Rettungsdienst

    | Die Tätigkeit der Einsatzleiter im Rettungsdienst fällt unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG, wenn sie Einsätze am Einsatzort leiten. In dem Fall ist der Begriff der Pflegetätigkeit erfüllt (R 3.26 Abs. 1 S. 4 Einkommensteuer-Richtlinien). Das hat die Hamburgische Finanzbehörde mitgeteilt. |