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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Steuerbefreiung für Sportprämien: Gesetzgeber erweitert Kreis der Organisationen

    Der Gesetzgeber hat die Steuerbefreiung für Sportprämienzahlungen in § 3 Nr. 73 EStG mit Wirkung zum 01.01.2026 erweitert: Neben der Stiftung Deutsche Sporthilfe sind jetzt auch gemeinnützige Organisationen der Länder aufgeführt, die hinsichtlich Förderzweck und Organisation mit der Sporthilfe vergleichbar sind (z. B. Landesstiftungen zur Sportförderung). Ebenso steuerfrei sind Prämienzahlungen unmittelbar aus Haushaltsmitteln der Länder.  

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 50888850