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  • 30.12.2022 · Nachricht · Abgeltungsteuer

    Nichtgemeinnützige Vereine müssen NV-Bescheinigung vorlegen

    | Nicht gemeinnützige Vereine, die bisher einen Freistellungsauftrag erteilt haben, erhalten aktuell von ihrer Bank Schreiben, dass das künftig nicht mehr möglich ist und sie eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) vorlegen müssen. Das Finanzamt erteilt die NV-Bescheinigung auf Antrag (Vordruck NV 3 B), wenn die Einkünfte den Freibetrag von 5.000 Euro nicht übersteigen. |