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  • 16.02.2021 · Nachricht · Spenden

    Spenden an gemeinnützige notleidende Tochtergesellschaft

    | Zuwendungen eines gemeinnützigen Vereins an seine gemeinnützige Tochtergesellschaft (gGmbH) können als Spenden berücksichtigt werden, wenn die Förderung der Satzungszwecke das Hauptmotiv ist (und die finanzielle Förderung der gGmbH nur ein Nebeneffekt). Dies hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden. |