31.01.2019 · Nachricht · Spenden
Sachspenden: Belege müssen betragsgenau sein
| Wird der Wertnachweis von Sachspenden mit aktuellen Kaufbelegen geführt, müssen sich deren Beträge genau mit der angesetzten Spendenhöhe decken. Das hat das FG Berlin-Brandenburg klargestellt. |