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  • 02.05.2016 · Fachbeitrag · Spenden

    Mehrfachspenden an Stiftungen: Neues zum Zehn-Jahreszeitraum

    | Eine einzelne Spende in den Vermögensstock einer Stiftung darf nur bis zu einem Maximalbetrag von 1 Mio. Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das FG Düsseldorf hat jetzt geklärt, wie sich die Sonderausgaben berechnen, wenn jemand innerhalb des Zehn-Jahreszeitraums eine weitere Spende leistet. |