18.07.2021 · Nachricht · Mittelverwendung
Flutkatastrophe: Direkte Unterstützung von Opfern ist unzulässig
Wie in solchen Fällen üblich liegen die ersten Erlässe der Finanzverwaltung zur Hilfe für Opfer der Flutkatastrophe vor. Das Finanzministerium Rheinland-Pfalz hat dabei klargestellt, dass gemeinnützige Einrichtungen nicht direkt Einzelpersonen unterstützen dürfen. Das wäre nur für mildtätige Organisationen mit entsprechenden Satzungszwecken unschädlich.
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