04.11.2015 · Fachbeitrag · Vereinsregister
Satzungsänderung: Protokolle müssen nicht unterschrieben sein
Um das Vereinsregister über eine Satzungsänderung in Kenntnis zu setzen, reicht es, wenn Sie die Abschrift des Protokolls einreichen. Diese Abschrift muss auch nicht unterschrieben sein, entschied das KG Berlin.
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