Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 04.11.2015 · Fachbeitrag · Vereinsregister

    Satzungsänderung: Protokolle müssen nicht unterschrieben sein

    Um das Vereinsregister über eine Satzungsänderung in Kenntnis zu setzen, reicht es, wenn Sie die Abschrift des Protokolls einreichen. Diese Abschrift muss auch nicht unterschrieben sein, entschied das KG Berlin.