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  • 04.11.2015 · Fachbeitrag · Vereinsregister

    Satzungsänderung: Protokolle müssen nicht unterschrieben sein

    | Um das Vereinsregister über eine Satzungsänderung in Kenntnis zu setzen, reicht es, wenn Sie die Abschrift des Protokolls einreichen. Diese Abschrift muss auch nicht unterschrieben sein, entschied das KG Berlin. |