02.02.2026 · Nachricht · Vereinsrecht
Satzungsänderung will Sonderrechte von Mitgliedern begrenzen: Wann darf das Vereinsregister die Eintragung ablehnen?
| Werden durch eine Satzungsänderung Sonderrechte von Mitgliedern beeinträchtigt, darf das Registergericht die Eintragung ablehnen, wenn die Zustimmung dieser Mitglieder fehlt. Das ergibt sich aus § 35 BGB. In einem Fall vor dem KG Berlin ging es um einen Sportverein, dessen Satzung die Ernennung von Ehrenmitgliedern auf Lebenszeit vorsah. Nach der beschlossenen Neufassung der Satzung sollte künftig der Entzug der Ehrenmitgliedschaft möglich sein. Konnten sich die Ehrenmitglieder hier auf § 35 BGB berufen? |
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