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  • 01.09.2026 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Vereinfachtes Bescheinigungsverfahren für Integrations- und Sprachförderkurse

    Gemeinnützige Träger von Integrations- oder berufsbezogenen Deutschsprachkursen weisen die Umsatzsteuerbefreiung über ihre Zulassung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach. Eine zusätzliche Bescheinigung der Landesbehörde muss nicht eingeholt werden. Das hat das FinMin Schleswig-Holstein verfügt.