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  • 31.10.2019 · Nachricht · Satzungsrecht

    OVG hält Satzungsänderung für nicht genehmigungsfähig

    | Eine Satzungsregelung, deren Inhalt sich nicht eindeutig ermitteln lässt, ist nicht genehmigungsfähig. Ehrenamtliche Vorstandstätigkeit und Zahlung einer Vergütung schließen sich aus. So lautet der Tenor einer Entscheidung des OVG Schleswig-Holstein. |