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  • 31.10.2019 · Nachricht · Satzungsrecht

    OVG hält Satzungsänderung für nicht genehmigungsfähig

    Eine Satzungsregelung, deren Inhalt sich nicht eindeutig ermitteln lässt, ist nicht genehmigungsfähig. Ehrenamtliche Vorstandstätigkeit und Zahlung einer Vergütung schließen sich aus. So lautet der Tenor einer Entscheidung des OVG Schleswig-Holstein.