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  • 30.10.2025 · Nachricht · Prozessrecht

    Gerichtsstandsvereinbarung kann durch Satzung geregelt werden

    | Vereine können durch eine satzungsmäßige Gerichtsstandsvereinbarung bestimmen, welches Gericht im Fall von Rechtsstreitigkeiten zuständig ist. Das BayObLG hat bestätigt, dass eine derartige Vereinbarung bei Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts eine ausschließliche Zuständigkeit für das Gericht am Sitz des Vereins begründen kann (§§ 38 bis 40 ZPO). Das war im behandelten Fall von Belang, weil es um einen Verein ging, der die Interessen von Franchiseunternehmen vertrat. |