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  • · Fachbeitrag · Rechtsformen

    Genossenschaften: Vor allem bei wirtschaftlich tätigen Vereinen sind sie eine echte Alternative

    von Ulrich Goetze, Steuerberater, Wunstorf

    | Immer mehr Gerichte versagen Vereinen, deren Satzungszweck auf wirtschaftliche Aktivitäten gerichtet ist, die Eintragung ins Vereinsregister. Organisationen, die das Risiko nicht eingehen wollen, sollten deshalb prüfen, ob sich nicht als Genossenschaft gründen. Denn die Genossenschaft ist für wirtschaftlich tätige Organisationen eine echte Alternative zum Verein. Das belegt nicht zuletzt ein Beispiel aus der Stadt Wunstorf. |

    Das kennzeichnet eine Genossenschaft

    Die Genossenschaft ist eine Sonderform des rechtsfähigen Wirtschaftsvereins. Die Bestimmungen im Genossenschaftsgesetz (GenG) sind gegebenenfalls entsprechend der Vereinsbestimmungen des BGB anzuwenden. Wie für den Verein ist also auch für die Genossenschaft die mitgliedschaftliche Struktur prägend. Hinzu kommt aber - anders als beim Verein - eine finanzielle Beteiligung in Form einer Einlage. Das bietet besondere Möglichkeiten für das Fundraising von Projekten.

     

    Die Genossenschaft (eG) grenzt sich als Kapitalgesellschaft von der GmbH bzw. der AG durch die genossenschaftliche Idee einer solidarischen, gemeinschaftlichen Kooperation ab. Dieses entspricht der Grundidee eines Vereins, in dem sich Mitglieder zusammenschließen, um einen gemeinsamen ideellen Zweck zu erreichen.

    Die Genossenschaft hat drei Organe: