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  • · Fachbeitrag · Gemeinnützigkeitsrecht

    Gutachten: Unter welchen Umständen können gleichgeschlechtliche Vereine gemeinnützig sein?

    | Der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestags hat sich mit der Frage befasst, ob und wann Vereine, die nur Männer oder Frauen als Mitglieder zulassen, gemeinnützig sein können. VB stellt Ihnen das Gutachten vor und gibt Empfehlungen für die „Aufnahmepraxis“. |

    Die „Förderung der Allgemeinheit“ als eingrenzender Faktor

    Dass Körperschaften, die nur bestimmte Personengruppen oder einen begrenzten Personenkreis als Mitglieder zulassen, nicht gemeinnützig sein können, ergibt sich aus dem Grundsatz der Förderung der Allgemeinheit in § 52 Abs. 1 AO. Der umfasst zwei Aspekte:

     

    • Der Verein muss die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet fördern.