· Nachricht · Gemeinnützigkeit
Tax Law Clinics werden gesetzlich zugelassen
Rechtsberatungen durch Studierende im Steuerrecht in Form von gemeinnützigen Tax Law Clinics sind ab dem 01.09.2026 legal. Eine entsprechende Änderung des Steuerberatungsgesetzes hat der Bundesrat beschlossen. Damit dürfen Studierende unter fachlicher Anleitung unentgeltliche steuerrechtliche Beratung leisten.
Hintergrund — Tax Law Clinics bieten – meist in Form von (gemeinnützigen) Vereinen – unentgeltliche Rechtsberatung durch Studierende an. Mandanten sind in aller Regel selbst Studierende verschiedenster Fachbereiche, die sich eine herkömmliche Rechtsberatung oft nicht leisten können. Die ehrenamtlich beratenden Studierenden des (Steuer-)rechts profitieren umgekehrt von gesammelten praktischen Erfahrungen in der Beratungstätigkeit. Bislang war die unentgeltliche steuerrechtliche Beratung durch Studierende in Deutschland unzulässig. Anders als studentische Law Clinics in anderen Rechtsgebieten konnten Tax Law Clinics nicht auf eine gesetzliche Ausnahme zurückgreifen. Diese ist jetzt geschaffen worden.
Weiterführender Hinweis
- Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht, Abruf-Nr. 254561