23.07.2018 · Nachricht · Gemeinnützigkeit
Religionsgemeinschaft kann Mitgliedschaft begrenzen
Dass eine religiöse Organisation ausschließlich Mitglieder mit entsprechender Religionszugehörigkeit aufnimmt, verstößt nicht gegen den Grundsatz der Förderung der Allgemeinheit. Sie kann trotzdem gemeinnützig sein. Das hat das FG Baden-Württemberg entschieden.
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