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  • · Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit

    Mit Verlusten in steuerpflichtigen wirtschaft- lichen Geschäftsbetrieben richtig umgehen (Teil 1)

    | Verluste bei steuerpflichtigen wirtschaftlichen Tätigkeiten sind ein Thema, das gemeinnützige Einrichtungen immer wieder beschäftigt. Meist steht dabei der mögliche Verlust der Gemeinnützigkeit im Vordergrund. Es gibt aber noch weitere spezielle Fragen. Etwa, wie Verlustvorträge zu behandeln sind oder ob es möglich ist, Betriebe trotz Dauerverlusten weiterzuführen. Die neue VB-Beitragsreihe klärt alle Fragen. |

    Ausgangspunkt: Der Mittelbindungsgrundsatz

    Verluste außerhalb des satzungsbezogenen steuerbegünstigten Bereichs (also in Vermögensverwaltung und steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben) sind nach Auffassung von Finanzverwaltung und Rechtsprechung grundsätzlich schädlich für die Gemeinnützigkeit. Das entspricht dem Mittelbindungsgrundsatz des § 55 Abs. 1 AO. Er gibt vor, dass die Mittel einer steuerbegünstigten Körperschaft nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden dürfen.

     

    Verluste im nicht begünstigten Bereich werden nach dieser Auffassung durch Mittel der steuerbegünstigten Sphäre ausgeglichen. Dabei kommt es nicht auf einen Liquiditätsabfluss an, sondern auf eine Minderung des Gesamtvermögens. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Verlust schädlich ist.