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  • · Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit

    Mildtätige Zwecke: Wann sind Personen wirtschaftlich hilfsbedürftig?

    | Die Abgrenzung von gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken führt in der Praxis immer wieder zu Fragen. VB macht Sie deshalb in einer Beitragsreihe mit den besonderen Anforderungen bei mildtätigen Satzungszwecken vertraut. In Teil 2 der Reihe geht es um die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit. Neben der Unterstützung persönlich hilfsbedürftiger Personen fällt auch die Hilfe für wirtschaftlich hilfsbedürftige Menschen unter die mildtätigen Zwecke. |

    Die Einkommensgrenzen für wirtschaftlich Hilfsbedürftige

    Die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit knüpft an die Regelsätze der Sozialhilfe an. Als wirtschaftlich hilfebedürftig gilt eine Person nach § 53 Nr. 2 AO, wenn ihre Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe. Bei Alleinstehenden oder Alleinerziehenden gilt als Maßstab das Fünffache des Regelsatzes. Seit dem 01.01.2024 beträgt er für Volljährige, die nicht in einer Partnerschaft zusammenleben (Regelbedarfsstufe 1), 563 Euro im Monat.

     

    Wichtig | Die Höhe der Sozialhilfe wird nach sechs Regelbedarfsstufen ermittelt. Für allein und zusammenlebende Erwachsene gelten unterschiedliche Regelstufen. Weitere Regelbedarfsstufen gibt es für Kinder- und Jugendliche nach den Altersgrenzen bis sechs, vierzehn, bzw. 18 Jahren.