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  • 31.08.2022 · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    Mildtätige Zwecke müssen in der Satzung klar benannt sein

    | Verfolgt eine gemeinnützige Einrichtung laut Satzung „gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ‚steuerbegünstigte Zwecke‘ der Abgabenordnung“, sind darin mildtägige Zwecke nicht inkludiert. Nur wenn sich die Satzung eindeutig auf mildtätige Zwecke festlegt, ist klar, anhand welcher Steuerbegünstigung mit ihren eigenständigen Voraussetzungen das Finanzamt die Satzungsbestimmungen prüfen muss. Das hat der BFH klargestellt. |