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  • 02.06.2017 · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    Kunstsammlung muss öffentlich zugänglich sein

    | Kunstsammlungen können gemeinnützig sein. Das setzt aber voraus, dass sie – nicht nur punktuell – für die Allgemeinheit zugänglich sind. Mit dieser Klarstellung hat der BFH ein Modell verworfen, um für private Sammlungen Steuerbegünstigungen zu generieren. |