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  • · Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit

    Kooperationen zwischen Gemeinnützigen - Die GbR und die Umsatzsteuer

    | Es gibt viele - und gute - Gründe für gemeinnützige Organisationen, miteinander zu kooperieren. So können zum Beispiel Ressourcen gemeinsam genutzt, Personal besser ausgelastet oder die Chancen auf öffentliche Zuwendungen vergrößert werden. Zu den wichtigsten Gesellschaftsformen von Kooperationen gehört die GbR. Neben den ertragsteuerlichen Gegebenheiten ( VB 6/2012, Seite 11 ) sind bei der GbR vor allem Besonderheiten bei der Umsatzsteuer zu beachten. |

    Die umsatzsteuerlichen Grundsätze in der GbR

    Die Personengesellschaft (GbR) unterliegt mit ihren Umsätzen selbst der Umsatzsteuer. Die Versteuerung findet also nicht auf der Ebene der Gesellschafter (der beteiligten gemeinnützigen Organisationen) statt, sondern auf der Ebene der GbR. Sämtliche von ihr getätigten Umsätze müssen von ihr versteuert werden.

     

    Die Kleinunternehmergrenze wird auf die GbR getrennt angewendet. Blieben also ihre Umsätze im Vorjahr unter 17.500 Euro und übersteigen sie im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht 50.000 Euro, muss sie keine Umsatzsteuer erheben.