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  • 25.03.2022 · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    Klausel zur treuhänderischen Vermögensübertragung reicht nicht

    Eine Satzungsklausel zur sog. treuhänderischen Vermögensübertragung erfüllt nicht die Anforderung an die Vermögensbindung, die bei gemeinnützigen Körperschaften bei Auflösung oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nach § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO gefordert ist. Das haben die Vertreter der obersten Finanzbehörden entschieden.