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  • · Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit

    BMF beantwortet weitere Fragen zum Thema „Gemeinnützige Vereine in der Corona-Krise“

    | Das BMF hat in seinen aktuellen „FAQ Corona“ und einem Schreiben vom 26.05.2020 zu weiteren Fragen Stellung genommen, die das Thema „gemeinnützige Organisationen in der Corona-Krise“ betreffen. In einigen Punkten geht das BMF dabei über die Sonderregelungen im Schreiben vom 09.04.2020 hinaus. VB bringt Sie auf den Stand der Dinge. |

    Zeitnahe Mittelverwendung

    Kann Ihr Verein wegen der Corona-Krise Mittel nicht zeitnah verwenden, ist das unschädlich. Diese Erleichterung betrifft Mittelüberhänge aus 2018, die Sie eigentlich im Laufe dieses Jahres (zeitnah) verwenden müssten.

     

    Sie erhalten damit mehr Zeit als gewöhnlich, um die angesammelten Mittel zu verwenden. Mittel, die Sie im Jahr 2020 eigentlich für einen bestimmten Zweck ausgeben wollten, müssen Sie nicht irgendwie anderweitig verwenden, nur damit der Status der Gemeinnützigkeit erhalten bleibt.