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  • · Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit

    Behindertenfahrdienst als Zweckbetrieb

    | Ein Behindertenfahrdienst kann nach Auffassung des Finanzgerichts Sachsen ein umsatzsteuerbefreiter Zweckbetrieb sein. Fünf Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein. |

     

    • Zwei Drittel der Leistungen des Behindertenfahrdienstes kommen hilfsbedürftigen Personen zugute (§ 66 Abs. 1 und 3 AO). In diesem Fall kommt es auf die Voraussetzungen eines Zweckbetriebs nach § 65 AO nicht an.
    • Mit seinen Leistungen im Fahrdienst für Behinderte dient der Verein ausschließlich und unmittelbar mildtätigen Zwecken.