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  • · Fachbeitrag · Zuwendungsbestätigungen

    BMF korrigiert Mustertext für Geldzuwendungen

    | Das BMF hat den amtlichen Mustertext für Geldzuwendungen bezogen auf abzugsfähige Mitgliedsbeiträge schon wieder geändert und damit Fehler aus dem Anwendungsschreiben vom 4. Mai 2011 ( VB 6/2011, Seite 4 ) korrigiert. |

     

    Unter der Überschrift „Nur für steuerbegünstigte Einrichtungen, bei denen die Mitgliedsbeiträge steuerlich nicht abziehbar sind:“ lautet der Text künftig: „Es wird bestätigt, dass es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag handelt, dessen Abzug nach § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen ist“ (Schreiben vom 17.6.2011, Az: IV C 4 - S 2223/07/0018 :004; Abruf-Nr. 112512). Der Mustertext vom Mai 2011 hatte wie folgt gelautet: „Es wird bestätigt, dass es sich um einen der Art nach abziehbaren Mitgliedsbeitrag i.S.v. § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes handelt“ - und auch bei unseren Lesern für Irritationen gesorgt.

     

    PRAXISHINWEIS | Laut BMF sind Spendenbescheinigungen, die nach dem alten Mustertext ausgestellt worden sind, aber weiterhin gültig.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 1 | ID 28362760