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  • 10.09.2010 | Vermögensverwaltung

    Beteiligung an vermögensverwaltender Personengesellschaft

    Die Beteiligung an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, die vermögensverwaltend tätig ist, ist kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, so das Finanzgericht (FG) Hessen (Urteil vom 23.6.2010, Az: 4 K 2258/09; Abruf-Nr. 102746). Im Urteilsfall war eine gemeinnützige Stiftung als Kommanditistin an mehreren Kommanditgesellschaften beteiligt, die vermögensverwaltende Tätigkeiten ausübten. Das Finanzamt ordnete die Einkünfte daraus den Erträgen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs zu. Dagegen klagte die Stiftung und bekam vor dem FG Recht. Eine vermögensverwaltend tätige Personengesellschaft - so das FG - erfüllt mangels gewerblicher Tätigkeit weder die Voraussetzungen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs noch die eines Gewerbebetriebs im Sinne des § 15 Absatz 2 Einkommensteuergesetz.  

    Wichtig: Weil es der Sache grundsätzliche Bedeutung zumisst, hat das FG die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Ein Aktenzeichen des Verfahrens liegt aber noch nicht vor.  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 2 | ID 138502