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  • 11.10.2010 | Vereinsregister

    Formale Anforderungen an eingereichte Satzungsänderungen

    Der bei einer Satzungsänderung zum Vereinsregister eingereichte Satzungstext muss weder mit Datum versehen noch vom Vorstand unterschrieben werden. Es muss lediglich der notariellen Anmeldung der Satzungstext als Anlage beigefügt werden. Mit dieser Begründung wies das Oberlandesgericht (OLG) Hamm die Zwischenverfügung eines Registergerichts zurück, das die eingereichte Satzungsänderung aus formalen Gründen abgelehnt hatte (Beschluss vom 2.8.2010, Az: 15 W 170/10; Abruf-Nr. 103042). Nach Auffassung des OLG ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 71) keine entsprechende Vorgabe. Einzureichen sind danach lediglich das Protokoll des Beschlusses zur Satzungsänderung und der Wortlaut der Satzung.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 1 | ID 139197