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  • 10.03.2011 | Vereinsrecht

    Wann ist eine Personalunion im Vorstand zulässig?

    Die personengleiche Besetzung mehrerer Vorstandsämter (Personalunion) ist grundsätzlich zulässig, wenn die Satzung das nicht ausschließt. Das gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 30.11.2010, Az: I-15 W 286/10; Abruf-Nr. 110757), wenn  

    • die Kopfzahl der Vorstandsmitglieder in der Satzung nicht festgelegt ist und
    • sich auch keine andere Satzungsregelung dahingehend auslegen lässt, dass eine Zusammenlegung der Ämter ausgeschlossen ist.

    Praxishinweis: Es muss also keine Satzungsregelung bestehen, nach der eine Zusammenlegung der Ämter ausdrücklich zugelassen ist.  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 1 | ID 142976