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  • 05.08.2009 | Vereinsrecht

    Fehlende Trennung von Vereins- und Vorstandsfinanzen

    Vor allem kleine Vereine haben aus Kostengründen oft kein eigenes Bankkonto, sondern nutzen für Bankgeschäfte das Privatkonto eines Vorstandsmitglieds. Eine solche Praxis kann für den Verein problematisch werden, wenn es darum geht, einen Untreuevorwurf gegen den Vorstand durchzusetzen. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Im konkreten Fall nutzte ein Vorstandsmitglied sein privates Anwesen teilweise für Vereinszwecke. Umgekehrt bestritt es aus Einnahmen des Vereins Teile seines Lebensunterhalts und entnahm dazu ohne weitere Nachweise Gelder vom Vereinskonto. Im Gegenzug gingen private Einnahmen des Vorstandsmitglieds auf das Konto des Vereins. Nach seinem Ausscheiden aus dem Amt klagte der Verein gegen das ehemalige Vorstandsmitglied, weil unterm Strich ein sechsstelliger Betrag ohne Nachweise privat verwendet worden sei. Das OLG lehnte die Klage ab. Begründung: Eine unzureichende Trennung von Vereins- und Privatvermögen des Vorstands kann dazu führen, dass Rückforderungsansprüche des Vereins verfallen. Das gilt zumindest, wenn - wie hier der Fall - das über einen längeren Zeitraum (hier rund 13 Jahre) mit Kenntnis und Billigung der Mitgliederversammlung so gehandhabt wurde. Dadurch hatte die Mitgliederversammlung faktisch auf Rückforderungsansprüche verzichtet. (Urteil vom 24.10.2008, Az: 25 U 86/07)(Abruf-Nr. 092533)  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 1 | ID 128946