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  • 08.11.2010 | Umsatzsteuer

    Keine Neuerungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass

    Zum 1. November 20101 werden die Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR) durch den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) abgelöst. Für gemeinnützige Organisationen enthält der UStAE aber keine Neuerungen (Abruf-Nr. 103583). Die lang erwartete Stellungnahme zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Mitgliedsbeiträgen vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist ausgeblieben. Die Regelungen der UStR wurden hier unverändert übernommen. Geringfügige Änderungen gibt es bei den Hinweisen zu dem Umsatzsteuerbefreiungen des § 4 Nummer 18 bis 26 Umsatzsteuergesetz (UStG). Hier wurde an einigen Stellen die neuere Rechtsprechung berücksichtigt. Grundlegend geändert wurden lediglich die Anweisungen zu § 4 Nummer 25 UStG. Die Neufassung entspricht aber vollständig dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 2. Juli 2008 (Az: IV B 9 - S 7183/07/10001; Abruf-Nr. 082259).  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2010 | Seite 1 | ID 139923