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  • 24.01.2008 | Sozialversicherung

    Ehrenamtspauschale ist erst ab 1. Januar 2008 beitragsfrei

    Die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung wird für die neue Ehrenamtspauschale (§ 3 Nummer 26a Einkommensteuergesetz) erst ab dem 1. Januar 2008 gelten. Das hat die Grundsatzabteilung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund auf unsere Anfrage jetzt klargestellt. Damit steht definitiv fest: Bis Ende dieses Jahres sind Zahlungen im Rahmen der Pauschale nur steuerfrei – Sozialabgaben sind dagegen fällig. Da diese in aller Regel deutlich höher sind als die Lohnsteuer, wird die Nutzung der Pauschale nur bei selbstständigen Mitarbeitern sinnvoll sein. 

    Wichtig: Die Beitragsfreiheit tritt mit der Änderung des IV. Sozialgesetzbuches in Kraft. Das entsprechende „Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ ist zwar noch nicht verabschiedet, lag dem Bundestag aber bereits zur ersten Lesung vor. 

    Quelle: Ausgabe 12 / 2007 | Seite 1 | ID 117126