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  • 04.02.2008 | Sozialversicherung

    Ehrenamtspauschale erst seit 1. Januar 2008 beitragsfrei

    Mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist ein neuer Ehrenamtsfreibetrag in Höhe von 500 Euro pro Jahr eingeführt worden (§ 3 Nummer 26a Einkommensteuergesetz). Offen war bisher, ob die 500 Euro auch sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden dürfen. Dazu musste nämlich das IV. Sozialgesetzbuch geändert werden. 

    Unser Tipp: Diese Gesetzesänderung ist zwischenzeitlich erfolgt. Der Bundesrat hat dem entsprechenden Gesetz am 31. Dezember 2007 zugestimmt. Es ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Damit ist der Ehrenamtsfreibetrag auch sozialversicherungsfrei. 

    Wichtig: Das gilt aber nicht rückwirkend für 2007. Diese Auffassung vertritt ausdrücklich der Gesamtverband der Sozialversicherungsträger im gemeinsamen Besprechungsergebnis vom 17. Dezember 2007. Vereine, die Zahlungen an ehrenamtlich Tätige bereits in 2007 als sozialversicherungsfrei behandelt haben, müssen die Abrechnungen deshalb nachträglich korrigieren. Eine anders lautende Kulanzregelung der Sozialversicherungsträger liegt dazu jedenfalls bisher nicht vor. 

    Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 1 | ID 117416