Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 12.01.2009 | Rundfunkgebühren

    Internetfähige Vereins-PC sind nicht automatisch GEZ-pflichtig

    Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag gelten internetfähige PC seit dem 1. Januar 2007 als „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“. Auch für sie müssen deswegen GEZ-Abgaben entrichtet werden. In diesem Zusammenhang stellte sich für viele Vereine die Frage, ob damit auch PC, die sie in Vereinsräumen einsetzen, gebührenpflichtig sind. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat hierzu jetzt eine Klarstellung zugunsten der Vereine getroffen: Internetfähige PC sind multifunktionale Geräte und daher nur dann rundfunkgebührenpflichtig, wenn die Rundfunkanstalt den Nachweis der tatsächlichen Nutzung zum Rundfunkempfang erbringen kann. Anders als bei herkömmlichen Rundfunkgeräten führt also nicht schon der bloße Besitz eines Gerätes zur Gebührenpflicht. (Urteil vom 21.10.2008, Az: 4 A 109/07)(Abruf-Nr. 083961)  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 2 | ID 123862