24.10.2019 · Fachbeitrag · Reisekostenrecht
Zuordnung eines Rettungsassistenten zu seiner ersten Tätigkeitsstätte
| Die erste Tätigkeitsstätte eines Rettungsassistenten hängt von der Zuordung durch den Arbeitgeber ab. Fehlt eine arbeitsvertragliche Regelung, kann sich eine faktische Zuordnung insbesondere aus den konkreten Arbeitsabläufen innerhalb der Hauptwache ergeben (FG Nürnberg 3.5.18, 6 K 1218/17, Rev. BFH VI R 11/19). |
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