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  • 01.04.2006 | Mittelverwendungsrechnung im Verein - Teil II

    Welche Mittel müssen zeitnah verwendet werden und wie dokumentieren Sie das?

    von Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH) Stefan Dehoff, Worms

    Steuerbegünstigte Körperschaften müssen ihre Mittel zeitnah für satzungsgemäße Zwecke verwenden und dies dem Finanzamt in einer so genannten Mittelverwendungsrechnung nachweisen. In der Juni-Ausgabe haben wir Ihnen erklärt, was die Finanzverwaltung unter „zeitnah“ und „Mittel“ versteht und welche Mittel nicht der zeitnahen Verwendungspflicht unterliegen. Neu-Abonnenten finden den Beitrag im Online-Service (www.iww.de) unter der Rubrik „Arbeitshilfen“.  

     

    In dieser Ausgabe gehen wir auf die Mittelverwendungsrechnung selbst ein. Lesen Sie nachfolgend, wie diese aussehen muss und aus welchen Buchhaltungs-Daten Sie diese Rechnug ableiten können. Am Ende des Beitrags finden Sie außerdem eine Muster-Mittelverwendungsrechnung und ein Beispiel, das Ihnen die komplexe Materie veranschaulicht. 

    Form und Inhalt einer Mittelverwendungsrechnung

    Die Mittelverwendungsrechnung ist an keine festen Formvorschriften gebunden. Es gibt keinen amtlichen Vordruck. Nach Auffassung der Finanzverwaltung erfolgt die Mittelverwendungsrechnung zweckmäßigerweise in einer Nebenrechnung zum Jahresabschluss (Anwendungserlass zur Abgabenordnung [AEAO] zu § 55 Absatz 1 Nummer 5 Abgabenordnung).  

     

    Der Inhalt einer Mittelverwendungsrechnung richtet sich nach dem, was Ihrem Verein pro Geschäftsjahr an Mitteln zu- bzw. abgeflossen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihr Verein bilanziert bzw. den Gewinn per Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt. Für jede Gewinnermittlungsart gelten aber Besonderheiten: