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  • 07.03.2008 | Lohnsteuer-Richtlinien 2008

    Seit 1. Januar gilt ein neues Reisekostenrecht: Das können Vereine jetzt steuerfrei erstatten

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in den Lohnsteuer-Richtlinien 2008 die Erstattung von Reisekosten neu geregelt. In Vereinen betrifft das die Möglichkeit, Mitarbeitern und ehrenamtlichen Helfern entstandene Kosten für Reisen steuer- und sozialversicherungsfrei zu erstatten, die im Rahmen der Vereinstätigkeit erfolgen. Gerade für kleinere Vereine sind die Erstattungsregelungen wichtig. Oft ist dieser pauschale Aufwandsersatz nämlich die einzige Zahlung, die ehrenamtlich Tätige erhalten. 

     

    Als „Reisekosten“ gelten Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, die durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des Arbeitnehmers bzw. Begünstigten entstehen. 

    Auswärtstätigkeit und regelmäßige Arbeitsstätte

    Kern der Neuregelung ist, dass die Einzelfälle Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit zur „beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit“ zusammengefasst worden sind. Liegt eine solche vor, können Reisekosten steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden. 

     

    Fahrten zur „regelmäßigen Arbeitsstätte“ sind im Gegensatz zur „beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit“ nicht begünstigt. Eine „regelmäßige Arbeitsstätte“ ist der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers, unabhängig davon, ob es sich um eine Einrichtung des Arbeitgebers (Vereins) handelt. Nicht ausschlaggebend sind die Dauer des Aufenthalts und der Umfang der Tätigkeit. Eine „regelmäßige Arbeitsstätte“ liegt vor, wenn die betriebliche Einrichtung vom Arbeitnehmer durchschnittlich im Kalenderjahr an einem Arbeitstag je Arbeitswoche aufgesucht wird. Das sind (abzüglich sechs Wochen Urlaubszeit) 46 Tage pro Jahr.