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  • 12.07.2010 | Lohnsteuer

    Mahlzeiten in Kindergärten sind kein Sachlohn

    Mahlzeiten der Erzieherinnen während der Arbeit im Kindergarten können überwiegend betriebsfunktionalen Zielsetzungen dienen und sind damit kein steuerpflichtiger Sachbezug. Das hat das Finanzgericht (FG) Niedersachsen entschieden. Begründung: Die gemeinsame Einnahme der Mahlzeiten diene der Überwachung der Kinder und weiteren pädagogischen Zielsetzungen. Das private Interesse der Arbeitnehmer an der Einnahme von Mahlzeiten trete in den Hintergrund. Sie könnten nicht frei wählen, ob sie an den gemeinsamen Mahlzeiten teilnehmen (rechtskräftiges Urteil vom 19.2.2009, Az: 11 K 384/07; Abruf-Nr. 101695).  

    Unser Tipp: Das Gleiche gilt, wenn Betreuer in einem Ferienlager die jugendlichen Teilnehmer während des gemeinsamen Essens überwachen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.2.1975, Az: VI R 28/73).  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 2 | ID 137007