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  • 07.12.2009 | Leser fragen, die Redaktion antwortet

    Finanzierung des 75. Jubiläums aus Umlage?

    Eine Leser hat folgende Frage gestellt: Zum 75. Bestehen unseres Sportvereins in drei Jahren planen wir eine große Festveranstaltung. Wir gehen davon aus, dass die Veranstaltung insgesamt Überschüsse erzielt, haben aber im Vorlauf erhebliche Kosten. Diese müssen wir irgendwie finanzieren. Unsere Satzung sieht die Möglichkeit vor, eine Umlage zu erheben. Können wir solche - per Umlage erhobene - Gelder für die Veranstaltung verwenden? Dazu die Antwort unseres Autors Wolfgang Pfeffer.  

     

    Mittelbindung und Rücklagenbildung

    Die Festveranstaltung setzt sich wahrscheinlich aus verschiedenen Teilen zusammen, die bei der Mittelverwendung und auch bei der späteren steuerlichen Zuordnung der Erlöse streng getrennt werden müssen. Bei der Verwendung von vorhandenen oder eigens für die Veranstaltung erhobenen Mitteln müssen beachtet werden: der Mittelbindungsgrundsatz und die zeitnahe Mittelverwendung.  

     

    Steuerbegünstigte Tätigkeiten

    Erlöse aus sportlichen Veranstaltungen ohne bezahlte Sportler fallen in den Zweckbetrieb. Das gleiche gilt für genehmigte Lotterien und Tombolas. Hierfür dürfen alle Mittel des Vereins verwendet werden (zum Beispiel auch die Umlage), auch um eventuelle Verluste zu decken.