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  • 01.06.2006 | Gestaltungen nutzen

    So reagieren Vereine auf die Erhöhung des Umsatzsteuersatzes zum 1. Januar 2007

    Die Umsatzsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 trifft auch Vereine hart: Zum einen sind sie in ihrem nichtunternehmerischen (ideellen Bereich) nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt. Zum anderen erbringen sie ihre Leistungen meist für nichtunternehmerische Zwecke, so dass die Steuererhöhung voll auf die „Kunden“ der Vereine durchschlägt. 

     

    Nichtsdestotrotz gibt es auch für Vereine Gestaltungsspielräume, um die Folgen der Steuererhöhung zu umgehen oder abzumildern. In der August-Ausgabe haben wir Ihnen gezeigt, wie Sie den Vorsteuerabzug optimieren. Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie Möglichkeiten der Umsatzsteuerbefreiung und -ermäßigung nutzen können, indem Sie Einnahmen in den steuerbegünstigten oder gar steuerfreien Bereich verlagern.  

    Grundsätzliche Strategieüberlegungen

    Da zum 1. Januar 2007 nur der Regelsatz steigt (von 16 auf 19 Prozent), der ermäßigte Satz im Zweckbetrieb aber bei 7 Prozent bleibt, wird eine Verlagerung von Einnahmen aus den Zweckbetrieben in den nichtunternehmerischen (ideellen) Bereich kaum sinnvoll sein. Der entfallende Vorsteuerabzug würde in der Regel gewichtiger sein als die Kostenentlastung der „Kunden“. Ebenso wenig zu empfehlen ist es, Leistungen aus dem ideellen Bereich in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu verlagern. Denn auf diese Einnahmen müssen Sie – bei Überschreitung der Umsatzfreigrenze – Körperschaft- und Gewerbesteuer zahlen. 

     

    Ebenfalls außer Acht lassen können wir den Fall, dass Einnahmen, die bisher ertragsteuerpflichtig waren, der Vermögensverwaltung zugeordnet werden (was bei Werbung und Sponsoring durch entsprechende Gestaltung möglich wäre). Hier hätten die Kunden oder Sponsoren des Vereins – als Unternehmer – aus umsatzsteuerlicher Sicht keinen Vorteil.