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  • 01.01.2006 | Fragen zu Vorsteuerabzug und Buchung

    Busfahrt der Fußballjugend zum Bundesligaspiel

    von Wolfgang Pfeffer, Lehrbeauftragter für NonProfitManagement, Drefahl

    In jeder Ausgabe geht unser Autor Wolfgang Pfeffer auf einen konkreten Fall aus dem Vereinsleben ein. Heute geht es um folgende Frage: „Wir sind ein gemeinnütziger Fußballverein und sind mit unser Jugend zu einem Bundesligaspiel gefahren. Es entstanden Kosten für Eintrittskarten und Bus. Wie muss ich das ganze verbuchen? Kann ich die Vorsteuer aus den Kosten für Karten und Bus ziehen? Fällt die Fahrt in den Zweckbetrieb oder in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb?“ 

     

    1. Zuordnung zum Zweckbetrieb?

    Eine steuerliche Zuordnung einer Reise zum Zweckbetrieb ist nur gegeben, wenn die satzungsgemäße Betätigung wesentlicher und notwendiger Bestandteil der Reise ist. Das ist zum Beispiel der Fall 

    • bei Reisen eines Sportvereins zum Trainings- oder Wettkampfort oder
    • bei Konzertreisen eines Chors oder Orchesters.

     

    Im konkreten Fall handelt es sich mangels aktiver sportlicher Betätigung der Beteiligten um keine Sportreise. Erzieherische Inhalte dürften ohne Belang sein. Es ist nicht möglich, die Reise dem Zweckbetrieb zuzuordnen. 

     

    2. Zuordnung zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb?