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  • 06.02.2009 | Frage zu vergünstigten Kindergartenbeiträgen für Vereinsmitglieder

    Spendenbescheinigung für Mitgliedsbeiträge trotz Vergünstigungen?

    Ein Leser hat uns folgende Frage gestellt: Wir sind ein gemeinnütziger Verein und betreiben einen Kindergarten (Zweckbetrieb). Der Kindergartenbeitrag für Kinder von Vereinsmitgliedern ist gegenüber dem von Nichtvereinsmitgliedern vergünstigt. Führt das zu Problemen mit der Gemeinnützigkeit? Dürfen wir für die Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen ausstellen? Die Antwort unseres Autors Wolfgang Pfeffer:  

     

    Vergünstigungen im satzungsbezogenen Bereich sind unschädlich

    Vergünstigungen an Mitglieder sind nur dort ein Problem, wo es sich um Leistungen handelt, die dem (steuerbegünstigten) Satzungszweck fremd sind. Das würde vor allem für unentgeltliche oder verbilligte Leistungen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gelten. Es würde sich dort um eine unentgeltliche Zuwendung handeln, die gemeinnützigkeitsschädlich ist.  

     

    Anders im Zweckbetrieb - ein solcher ist die Betreuung der Kinder gegen Entgelt. Die Leistungen sind hier zweckbezogen. Die Höhe des Entgelts (Betreuungsgebühr) spielt deshalb keine Rolle. Auch eine völlig kostenfreie Betreuung der Kinder wäre ohne Schaden für die Gemeinnützigkeit.  

     

    Spendenabzug nur bei unentgeltlichen Leistungen