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  • 01.08.2007 | Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf

    Das Gesetz zur Steigerung des bürgerlichen Engagements: Die Änderungen im Überblick

    Am 6. Juli hat der Bundestag das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ verabschiedet. Der Bundesrat wird voraussichtlich in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause am 21. September über das Gesetz entscheiden.  

     

    Da die Länderkammer selbst kurzfristig noch eine Reihe von Änderungsvorschlägen eingebracht und eingearbeitet hat, wird die vorliegende Fassung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit „1:1“ umgesetzt. Damit kommt es noch in diesem Jahr rückwirkend zum 1. Januar 2007 zur weitreichendsten Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts seit 1990. Auf den nächsten beiden Seiten geben wir Ihnen einen komprimierten Überblick. Auf einzelne Reformbestandteile gehen wir auf den folgenden Seiten noch näher ein. Die entsprechende Seitenangabe finden Sie jeweils in der Randspalte. 

    Die Änderungen im Überblick

    Die Änderungen betreffen zum einen das Gemeinnützigkeitsrecht (Steuerbegünstigte Zwecke in der Abgabenordnung) zum anderen das Spendenrecht (Einkommensteuer- bzw. Körperschaft- und Gewerbesteuergesetz). Im Einzelnen ändern sich die folgenden gesetzlichen Vorschriften: 

     

    • Gemeinnützige Zwecke (Abgabenordnung) und Zwecke, die zum Spendenabzug berechtigen (Einkommensteuergesetz [EStG] und Einkommensteuer-Durchführungsverordnung [EStDV]), werden vereinheitlicht.

     

    • Die gemeinnützigen Zwecke werden in einem Katalog abschließend zusammengefasst.