Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat – jedenfalls für den Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf – den Frauenhofer-Marktpreisspiegel als vorzugswürdige Schätzungsgrundlage zur Ermittlung der „Normaltarife“ für die Anmietung eines Unfallersatzfahrzeuges bei der Schadensberechnung erklärt. Eine Schadensschätzung aufgrund des Frauenhofer-Marktpreisspiegels sei sowohl einer Schätzung nach der „Schwacke-Liste“ als auch einer Schätzung anhand eines Mittelwerts aus beiden Listen ...
Im Vergleich zu Deutschland ist für einige Verkehrsverstöße im europäischen Ausland ein deutlich höheres Bußgeld fällig. Vor allem in den skandinavischen Ländern kann es besonders teuer werden.
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob der Verkäufer nach einem wirksamen Rücktritt des Käufers die Rückzahlung des Kaufpreises davon abhängig machen kann, dass ihm der ...
Viele Autofahrer ärgern sich über die angeblich ständig steigenden Einkünfte der Bundesländer durch Blitzer und Knöllchen. Doch wie viel Geld fließt dabei tatsächlich in die Kassen der Länder? Um für mehr Klarheit zu sorgen, hat der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. eine Erhebung über die Bußgeldeinnahmen der deutschen Bundesländer durchgeführt. Der daraus entstandene Bußgeldatlas zeigt auf, wie hoch die Einnahmen der einzelnen Länder wirklich sind.
1. Bei der Geltendmachung von Sachverständigenhonorar aus abgetretenem Recht bildet die Spanne des Honorarkorridors der jeweiligen BVSK-Honorarbefragung die übliche Vergütung i.S.d. § 632 Abs. 2 BGB hinsichtlich ...
Zur Frage der Verwertung von unter Verstoß gegen den Richtervorbehalt in § 81a Abs. 2 StPO gewonnenen strafverfahrensrechtlichen Erkenntnissen im Verwaltungsverfahren (BVerfG 24.6.14, 1 BVR 1837/12, Abruf-Nr. 143926 ).
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1. Die von dem Tatgericht gezogene Schlussfolgerung, eine vier Jahre zurückliegende Vorverurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr habe den Angeklagten so nachdrücklich gewarnt, dass er bei der neuerlichen Tat seine alkoholbedingte Fahrunsicherheit zumindest billigend in Kauf genommen hat, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. 2. Einer detaillierten Darstellung der Feststellungen des vorangegangenen Urteils bedarf es, wenn dies nicht außergewöhnliche Umstände erfordern, nicht. (KG 24.11.14, 121 Ss ...