Der vertypte Strafmilderungsgrund des § 46a Nr. 1 StGB ist auf den vorsätzlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB nicht anwendbar (BGH 4.12.14, 4 StR 213/14, Abruf-Nr. 174255 ).
Der Käufer eines Fahrzeugs trägt das Kostenrisiko gerichtlicher Verfahren zur Klärung von Mängeln am Fahrzeug, wenn er dem zur Nachbesserung bereiten Verkäufer vor der Inanspruchnahme der Gerichte keine Gelegenheit ...
Ab dem 1.3.16 dürfen Mofas und Mopeds nur noch mit grünen Kennzeichen unterwegs sein. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Wer dennoch mit den alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz mehr und macht sich strafbar. Die neuen grünen Mofa-Kennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern erhältlich.
Verweist ein Verkaufsprospekt auf nach Richtlinie 80/1268/EWG ermittelte Kraftstoffverbrauchswerte, liegt bei einem überhöhten Kraftstoffverbrauch schon dann kein erheblicher Fahrzeugmangel vor, wenn auch nur eine der ...
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Die vorherrschende „Du-darfst-sofort-verkaufen“-Rechtsprechung erhält nun auch Verstärkung durch das OLG Hamm. Allerdings weiß der 11. ZS nicht, was der 13. ZS judiziert hat.