Das OLG Karlsruhe hatte sich mit der Frage der Beleidigung (§ 185 StGB) von Polizeibeamten zu befassen (22.5.18, 2 Rv 4 Ss 193/18, Abruf-Nr. 202728 ). Der Angeklagte hatte in einer an die Bußgeldbehörde gerichteten E-Mail im Rahmen eines Bußgeldverfahrens – Benutzung eines Mobiltelefons beim Führen eines Fahrzeugs (§ 23 Abs. 1a StVO) – die beiden den Verstoß aufnehmenden Polizeibeamten als „Flitzpiepen“ bezeichnet. Deswegen ist er vom AG Wiesloch wegen Beleidigung verurteilt worden. Die ...
Ist das verunfallte Fahrzeug ein allradgetriebener PickUp mit Doppelkabine und Anhängerkupplung, kann der eintrittspflichtige Versicherer hinsichtlich der Mietwagenkosten nicht auf die Preise für Standardfahrzeuge der ...
Der Wettbewerbsdruck auf die Anwaltschaft hat sich durch die ständig steigenden Zulassungszahlen, aber auch durch das Rechtsdienstleistungsgesetz weiter verschärft. Wer jetzt nicht reagiert, wird erhebliche ...
Lebt der Geschädigte in so ländlicher Gegend, dass es außer bei seiner Kfz-Werkstatt weit und breit keinen Mietwagen gibt, konnte der Geschädigte unter zumutbaren Bedingungen nur bei seiner Werkstatt ein Fahrzeug anmieten. Vergleichsangebote, die der Versicherer in etwa 50 km Entfernung auftat, sind dann ohne Bedeutung.
Wird die dem Betroffenen zur Last gelegte Verkehrs-OWi im Bußgeldbescheid nicht bestimmt genug bezeichnet, ist der Bußgeldbescheid unwirksam. So sehen es verschiedene Amtsgerichte (VA 17, 220; VA 18, 31).
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Den Betreiber einer Waschstraße hat die Pflicht, seine Kunden in geeigneter und ihm zumutbarer Weise über die zu beachtenden Verhaltensregeln zu informieren. Tut er dies nicht und kommt es daher wegen des Fehlverhaltens eines Kunden zu einem Schaden, haftet der Betreiber auf Schadenersatz.