§ 96 OWiG sieht im Bußgeldverfahren vor, bei zahlungsunwilligen Betroffenen ggf. Erzwingungshaft anzuordnen. Das wird z. T. auch bei geringen Geldbußen von nur 15 EUR als zulässig angesehen (vgl. dazu AG Lüdinghausen VA 05, 197; a.A. Seitz in: Göhler/Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 96 Rn. 18 m.w.N.). Diese Rechtsprechung hat jetzt das AG Dortmund bestätigt (23.2.17, 729 OWi 19/17 [b], Abruf-Nr. 192364 ), zugleich aber auf den zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hingewiesen.
Bei der Geschwindigkeitsermittlung mittels des „ProViDa“-Systems ist den Darlegungsanforderungen in den Urteilsgründen regelmäßig genügt, wenn Messverfahren und berücksichtigter Toleranzwert mitgeteilt werden.
Wird eine Verfahrensrüge auf eine rechtsfehlerhafte Behandlung eines Beweisantrages gestützt, so muss sich aus dem Rügevorbringen ergeben, dass der entsprechende Beweisantrag in der Hauptverhandlung gestellt wurde ...
Ein Antrag auf Wiedereinsetzung hemmt weder die Vollstreckung noch die tattagsbezogene Punktestandberechnung. Wird jedoch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, durchbricht dies die Rechtskraft. Dies steht in diesem Moment sowohl einer weiteren Vollstreckung als auch einer Berücksichtigung der mit dem geahndeten Verkehrsverstoß verbundenen Punkte rückwirkend entgegen. Auf den Ausgang des Verfahrens in der Sache kommt es dabei nicht an. Das hat jetzt das OVG Schleswig entschieden (27.1.17, 4 MB ...
Hat der Angeklagte sein Rechtsmittel vor Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs in Strafsachen per E-Mail ohne digitale Signatur mittels
eines angehängten und mit seiner eingescannten Unterschrift versehenen ...
Vollautomatisierte Autos könnten bald zum Alltag auf deutschen Straßen gehören. Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 einem Gesetzesbeschluss des Bundestags zugestimmt, der die Nutzung dieser Technik regelt.
Was tun, wenn der Schuldner insolvent ist? Mit welchen Strategien kommen Gläubiger dennoch an ihr Geld? Der neue IWW-Online-Workshop am 26.05.2025 stellt Ihnen praxisorientierte Ansätze vor, mit denen Sie verhindern, dass Ihr Mandant leer ausgeht.
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Das Laden von Elektrofahrzeugen wird einfacher. Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 der Änderung der Ladesäulenverordnung zugestimmt, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hatte.