Die Sachrüge im Rahmen der Revision/Rechtsbeschwerde zu begründen ist an sich nicht schwer. Zur Begründung muss – anders als bei der Verfahrensrüge (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO!) – nicht viel ausgeführt werden.
Der Gesetzgeber hat im Zivilprozessrecht die Verfahrensgrundsätze überarbeitet. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass künftig Tonübertragungen für Journalisten in Medienarbeitsräume möglich sind.
Der Wechsel von Winter- zu Sommerreifen läuft beim Reifenhändler meist unkompliziert ab. Manchmal kann es aber auch zu Problemen kommen. Über einen solchen Fall hatte jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg zu entscheiden.
Beim Kampf um die Akteneinsicht und/oder in die Messunterlagen kann jetzt eine Entscheidung des OLG Zweibrücken Bedeutung erlangen. Sie ist zwar zur Akteneinsicht im Strafverfahren – Datenträger mit ...
Fahrer großer Automobile müssen selbst beurteilen, ob eine Tiefgarage von den Abmessungen her für derartige Fahrzeuge geeignet ist, und welche Gefahren zu erwarten sind.
Nutzung von Legal Tech & KI: Was gilt berufsrechtlich?
Legal Tech und KI bieten immense Potenziale für die Anwaltschaft, doch sie bergen auch erhebliche berufsrechtliche Risiken. Der neue IWW-Online-Lehrgang schärft den Blick für diese Risiken und zeigt, wie Sie im digitalen Umfeld sicher agieren. Mit kostenlosem Probe-Termin am 08.10.2025!
Was tun bei Aussagen wie „Ich will nicht zum Vater“? Wie lässt sich der wahre Kindeswille erforschen? Das Gratis-IWW-Webinar am 08.09.2025 stellt Ihnen aktuelle Erkenntnisse vor und gibt praktische Tipps für Entscheidungsprozesse in Kindschaftssachen.
Die Kündigung von erkrankten Arbeitnehmern ist eine emotionale und streitintensive Rechtsmaterie. Die neue Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv zeigt, wie Sie auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite souverän beraten. Profitieren Sie von aktueller Rechtsprechung, praktischen Tipps u.v.m.
Wird ein Reparaturablaufplan erstellt, ist dies nach Ansicht des AG Leverkusen keine von der Werkstatt kostenlos zu erbringende Nebenleistung zur Reparatur. Denn ein Geschädigter hat kein eigenes Interesse an einem detaillierten Plan, wann im Einzelnen welche Arbeits- und Organisationsschritte vorgenommen werden. Fordert der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer einen solchen Plan bei der Werkstatt an, muss er die Kosten dafür (hier 59,90 EUR) an den Geschädigten erstatten.