10.12.2021 · Nachricht ·
Prozessrecht
In der Praxis wird häufig auf das Beschlussverfahren nach § 72 OWiG „ausgewichen“, so z. B. wenn Terminschwierigkeiten bestehen oder der Betroffene von weiter her zur Hauptverhandlung anreisen muss. Liegt der den Betroffenen verurteilende Beschluss des Amtsgerichts vor, muss der Verteidiger prüfen, ob das amtsgerichtliche Verfahren den gesetzlichen
Anforderungen entspricht.
10.12.2021 · Nachricht ·
Prozessrecht
Nach § 185 Abs. 1 S. 1 GVG, der auch im gerichtlichen Bußgeldverfahren gilt (vgl. OLG Celle NStZ 15, 720), ist zur Hauptverhandlung ein Dolmetscher hinzuzuziehen, wenn unter Beteiligung von Personen verhandelt wird, ...
10.12.2021 · Nachricht ·
Prozessrecht
Wie ist mit dem Umstand umzugehen, dass ein Widerspruch zwischen dem Bußgeldbescheid (§ 66 OWiG) und der ihr vorangegangenen polizeilichen Ordnungswidrigkeitenanzeige besteht? Führt das zur Unwirksamkeit des ...
10.12.2021 · Nachricht ·
Abschöpfung
Es liegt im Ermessen der Bußgeldbehörde zu entscheiden, ob sie Tatvorteile über ein Bußgeldverfahren oder das Einziehungsverfahren abschöpft.
08.12.2021 · Nachricht ·
Prozessrecht
Ist der Angeklagte in der Berufungshauptverhandlung unentschuldigt nicht erschienen, kann die Verwerfung seiner Berufung (§ 329 Abs. 1 StPO) ggf. noch dadurch verhindert werden, dass er von seinem anwesenden ...
06.12.2021 · Fachbeitrag ·
Vorschadenproblematik
Das Vorliegen von Vorschäden wirkt sich auch auf die Ersatzfähigkeit von Kosten eines vorgerichtlichen Sachverständigengutachtens aus: Die Kosten des vorgerichtlichen Sachverständigengutachtens sind dann nicht zu ...
01.12.2021 · Nachricht · Fahrzeugsicherheit
Seit dem 1.12.1951 ist die Hauptuntersuchung (HU) von Kraftfahrzeugen in Deutschland für alle Fahrzeughalter verpflichtend. Die TÜV-Sachverständigen prüfen seitdem sicherheits- und umweltrelevante Komponenten der Fahrzeuge wie Bremsen, Reifen, Licht oder die Auspuffanlage in der Regel alle zwei Jahre. Zum 70-jährigen Jubiläum der HU sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands:
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