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  • · Nachricht · Tagungsbericht

    Bericht über die Fachtagung Personenschaden am 7. / 8. November in Berlin

    | „Know-How der Geschädigtenvertreter beim Personenschaden auf Augenhöhe“: Dieses Ziel verfolgen die halbjährlich stattfindenden Fortbildungsveranstaltungen des „Instituts für faire Schadensregulierung GmbH“. |

     

    Ein ehrgeiziges Ziel. Um es vorwegzunehmen: Die erste Tagung am 7./8.11.2019 war nicht nur wegen Ort und Zeit ‒ „Berlin-Alexanderplatz“ knapp 30 Jahre nach dem Mauerfall ‒ bemerkenswert: Rund 150 Interessenten, und damit deutlich mehr, als von den Veranstaltern Prof. Dr. Christian Huber, Roland Kornes, Melanie Mathis und Dr. Alexander A. Thoenneßen erwartet, wollten ihr bereits vorhandenes „Know-How“ vertiefen und erweitern. Die Erwartung dieser Teilnehmer, besser in die Lage versetzt zu werden, bei einem Personenschaden ‒ sei es im Straßenverkehr, sei es bei ärztlicher Behandlung ‒ den regelmäßig durch spezialisierte(Groß-)Kanzleien vertretenen Haftpflichtversicherungen der Schädiger noch qualifizierter begegnen zu können, wurde nicht enttäuscht: Zehn kurzweilige, hochinformative und gut umsetzbare Vorträge brachten die Zuhörer, überwiegend Mitarbeiter von Sozialversicherungsträgern, Versicherungen und Rechtsanwälte im jeweiligen Thema auf den neusten Stand.

     

    Hochkarätige Referenten behandelten am ersten Tag zunächst das aktuelle Problemfeld „Datenschutz und Schadensregulierung“. Anschließend ging es um die „Beweislast im Haftpflichtprozess (§§ 286, 287 ZPO)“. Am zweiten Tag stand der aktuelle Rechtsprechungsüberblick im Vordergrund. Bei der insgesamt rund 10-stündigen Fortbildungsveranstaltung referierten am ersten Tag:

     

    • Roland Kornes, Leiter der Stabsstelle Grundsatzfragen der Regressabteilung der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie in Mainz über die „Belegforderungswelle und massive Datenerhebungen bei Regressforderungen“ ‒ einem sehr praxisnahen Thema, das derzeit die Schadensregulierung prägt;

     

    • Bertram Raum, Ministerialrat und Leiter des Referats 13 (Sozial-und Gesundheitswesen) der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Bonn, über die „Verarbeitung von Sozialdaten, insbesondere von Gesundheitsdaten, bei Regressen der Sozialversicherungsträger unter Berücksichtigung der Aufragsdatenverarbeitung nach der DSGVO“ ‒ eine rechtlich brisante Thematik;

     

    • Werner Hülsmann, Diplom-Informatiker und stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V. Datenschutzgutachter und Datenschutzexperte für das Europäische Datenschutzsiegel (EuPriSe) mit dem ebenfalls hochrelevanten Thema über „Sammlung, Auswertung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch die Haftpflichtversicherer über ihre Dienstleister am Beispiel Actineo; Datenschutzkonformität vor dem Hintergrund des Rechts auf informelle Selbstbestimmung und der DSGVO.“;

     

    • Dr. Axel A. Thoenneßen, MBA; LL.M., Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Medizinrecht, wiederum fasste die vorangegangenen Referate nochmals zusammen und stellte in seinem Vortrag „Resümee und Subsumtion der Themen-Segmente unter Berücksichtigung der Darlegungs- und Beweislast im gerichtlichen Verfahren“ anhand konkreter Beispiele Praxisbezug und Verwertbarkeit her;

     

    • Dr. Hans-Joseph Scholten, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf / 1. Zivilsenat wies in seinem Vortrag „Die Beweislast im Haftpflichtprozess §§ 286, 287 ZPO. Die Beweislast als Zünglein an der Waage im Haftpflichtprozess. Die Sicht des Tatrichters.“ anhand von Beispielen auf wesentliche prozessuale Feinheiten für eine erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen hin;

     

    • Melanie Mathis, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht erläuterte in ihrem Beitrag „Die Beweislast als Zünglein an der Waage im Haftpflichtprozess. Die Sicht des Anwalts“ prozessuale Fragestellungen aus anwaltlicher Sicht.

     

    Am zweiten Veranstaltungstag erfüllten die Referenten ‒ teils anhand anschaulicher Fallskizzen ‒ das Versprechen der Veranstalter, alle Tagungsteilnehmer auf den neusten Stand der (Schadens-) Rechtsprechung zu bringen:

     

    • Thomas Offenloch, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe lieferte mit seinem Vortrag „Die Rechtsprechung zu Fragen der Verschuldens- und Gefährdungshaftung im Unfallhaftpflichtrecht“ aktuelle Informationen aus erster Hand;

     

    • Prof. Dr. Christian Huber, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht, RWTH Aachen, folgte mit einer Auflistung der wichtigsten Urteile in seinem Beitrag „Die Rechtsprechung zum Umfang des Personenschadens“ und wies dabei auf interessante Parallelen und Argumentationsansätze aus dem österreichischen und schweizerischen Recht hin.

     

    • Andreas Engelbrecht Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht wiederum referierte anschaulich über „Die Rechtsprechung zum Regress der Sozialversicherungsträger und zur Haftungsprivilegierung beim Arbeitsunfall“ bevor

     

    • Sven Wilhelmi, Rechtsanwalt, zum Abschluss prägnant über „Die Rechtsprechung zur Arzthaftpflicht“ informierte.

     

    Abgerundet wurde die Tagung durch ein stimmungsvolles gemeinsames Abendessen von Veranstaltern, Referenten und Teilnehmern im Hofbräuhaus Berlin. Zuvor waren in den Referatspausen vom Tagungshotel aus die Filmprojektionen zum Mauerfall auf den Häuserfassaden am Alexanderplatz zu bewundern.

     

    Insgesamt war es eine sehr gelungene, interessante Veranstaltung mit hohem Wissenstransfer. Es gab Zeit und Raum, mit Referenten und Teilnehmern ins Gespräch bzw. in die Diskussion zu kommen. Für die gute Umsetzbarkeit der erworbenen Kenntnisse sorgt der beim Nomos Verlag aufgelegte Tagungsband „Fachtagung Personenschaden 2019“ der jedem Teilnehmer ausgehändigt wurde, alle Besucher der Veranstaltung können die Referate zudem online abrufen. Die Veranstaltung endete mit einer Tombola, in welcher themenbezogene Fachbücher des Deutschen Anwaltverlags und des Otto-Schmidt-Verlags unter den Teilnehmern verlost wurden.

     

    Die Fachtagung Personenschaden 2019 in Berlin war kurzweilig und weckt Interesse auf mehr. Wünschenswert wäre, dass sich alle an der Regulierung von Personenschäden Beteiligten im geplanten halbjährigen Rhythmus auf der Tagung treffen und austauschen.

     

    Die nächste Veranstaltung findet am 7./ 8.05.2020 in Köln statt. Weitere Informationen dazu finden Sie in Kürze unter www. fachtagung-personenschaden.de.

     

    Kirsten Böbel, Rechtsanwältin und Mediatorin, Fachanwältin für Medizinrecht, Reutlingen

    Quelle: ID 46232122